Der Eifeler Pflegedienst
ist ein privater ambulanter Pflegedienst.
Unser Einzugsgebiet umfasst den Kreis Bad Münstereifel, Kreis Ahrweiler, Gemeinde Grafschaft, Gemeinde Altenahr und umliegende Dörfer in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Während dieser Zeit können alle Ihre Fragen zum Thema Altenpflege und Krankenpflege persönlich mit Ihnen besprochen werden.
Sie erreichen uns unter folgenden Rufnummern:
Krälingen: 02643 – 90 49 391
Bad Neuenahr: 02641 – 91 86 636
Pflege als Berufung
Seit seiner Gründung im Jahr 2007 hat sich das Pflegeteam vom Eifeler Pflegedienst die medizinische Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen in ihrer häuslichen Umgebung zur Aufgabe gemacht. Um diese Aufgabe erfüllen zu können sind wir Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen.
Wir wahren die Würde und Individualität der alten, kranken und behinderten Menschen im Rahmen unserer pflegerischen und betreuenden Arbeit, unabhängig von ihrer Weltanschauung und ihrer sozialen und kulturellen Herkunft.
Das Pflegeleitbild unserer Einrichtung versteht sich als Bestandteil des Pflegekonzeptes und steht im engen Zusammenhang zum Unternehmensleitbild der Einrichtung.
Der Eifeler Pflegedienst
Als privater Pflegedienst unterliegen wir strengen Zulassungskritierien. Die Leitung erfolgt durch examinierte Fachkräfte die eine zusätzliche Qualifikation zur Pflegedienstleitung abgeschlossen haben. Durch die Auflage interner Qualitätsrichtlinien, die in regelmäßigen Abständen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüft werden, sichern wir eine gleichbleibende Dienstleistungsqualität und sorgen für eine kontinuierliche Verbesserung unserer internen Strukturen und Prozesse. Unsere Vertragspartner sind die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Durch ausgebildete Fachkräfte stellen wir die häusliche Versorgung des Pflegebedürftigen sicher. Wir führen Tätigkeiten der Grundpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung (§36 SGB XI) aus und übernehmen darüber hinaus die Behandlungspflege (§37.2 SGB V), die Verhinderungspflege (§39 SGB XI), Betreuungsleistungen nach (§45b SGB XI), bieten allen Patienten eine Kurzberatung (§36 SGB XI) sowie Pflegeberatungsgespräche (§37.3 SGB XI). Die Kurzberatung und das Pflegeberatungsgespräch gelten für einen Pflegegrad von 1-5. Ein weiteres Leistungsangebot stellt die Palliativpflege dar.
Nicht nur als ambulanter Pflegedienst sind wir Ihr Ansprechpartner, sondern Sie finden in uns ebenfalls Ihre Anlaufstelle für Beratung in allen Fragen, die das Thema Pflege betreffen.
Ihr Team des Eifeler Pflegedienstes